- Amt
- Ạmt das; -(e)s, Äm·ter; 1 eine offizielle Stellung (z.B. beim Staat, in der Kirche), die mit bestimmten Aufgaben und Pflichten verbunden ist <ein ehrenvolles, verantwortungsvolles Amt; ein Amt antreten, ausüben, bekleiden, innehaben, übernehmen; sein Amt niederlegen, zur Verfügung stellen; jemandem ein Amt anvertrauen; jemanden seines Amtes entheben; für ein Amt kandidieren; sich um ein Amt bewerben>: jemanden für das Amt des Parteivorsitzenden suchen|| K-: Amtsantritt, Amtseid, Amtskollege, Amtsmissbrauch, Amtsniederlegung, Amtsperiode, Amtsvorgänger, Amtszeit2 eine Aufgabe oder Verpflichtung, die jemand übernommen hat: Er übt sein Amt als Jugendleiter gewissenhaft aus; Ich habe das schwere Amt, die Todesnachricht zu überbringen3 Admin; eine öffentliche (zentrale oder örtliche) Institution ≈ Behörde <ein Amt einschalten>: das Amt für Forstwirtschaft|| K-: Amtsarzt, Amtsbezirk, Amtsgang, Amtsinhaber, Amtsvorsteher, Amtszimmer|| -K: Arbeitsamt, Gesundheitsamt, Landratsamt, Schulamt4 ein Gebäude, in dem ein ↑Amt (3) ist <auf ein Amt gehen>5 Auswärtiges Amt (D) verwendet als offizielle Bezeichnung für das Außenministerium|| ID in Amt und Würden oft iron; in einer gesicherten beruflichen Stellung; meist kraft meines Amtes (als) geschr veraltend; aufgrund meiner Stellung (als); von Amts wegen geschr; im Auftrag eines Amtes (3) oder aus beruflichen Gründen|| NB: ↑walten
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.